Infolge sinkender Zinsen bei gleichzeitig hohen Kosten möchten immer mehr Kunden ihre Generali Lebensversicherung kündigen. Dabei ist die Kündigung zwar vergleichsweise einfach, sie birgt aber auch erhebliche Risiken – denn in der Regel ist der sogenannte Rückkauf des Vertrages mit einem spürbaren Verlust verbunden. Anders sieht es beim „ewigen Widerruf“ aus, denn mit ihm können Sie Ihre Generali Lebensversicherung gewinnbringend auflösen – und das meist ohne Kostenrisiko!
Generali Lebensversicherung kündigen: Besser erst Alternativen prüfen!
Kunden, die ihre Generali Lebensversicherung kündigen, erzielen hiermit meist einen Verlust. Sie erhalten also weniger Geld vom Versicherer ausgezahlt, als sie zuvor in den Vertrag eingezahlt haben. Grund für diese niedrige Auszahlung ist der sogenannten Rückkaufswert, den der Versicherer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Diese sind in gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften einheitlich normiert.
Die Formel für die Berechnung des Rückkaufswertes unterscheidet sich dabei nur geringfügig von Versicherer zu Versicherer. Sie lautet, vereinfacht dargestellt, wie folgt:
Summe der gezahlten Beiträge – ohne Risikoanteile – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag bzw. Rückkaufswert
Wenn Sie Ihre Generali Lebensversicherung nun kündigen, berechnet der Versicherer die Ihnen zustehende Auszahlung nach ebendieser Formel. Dabei zieht er aber auch alle bislang angefallenen Kosten vom Vertragsvermögen ab. Durch die niedrigen Zinsen vieler Policen ist die Summe dieser Kosten deutlich höher als die Summe der bis zur Kündigung erzielten Erträge – damit entsteht „unter dem Strich“ ein erheblicher Verlust, den Sie nicht ohne Weiteres wieder ausgleichen können!
Nicht alle Versicherer ziehen allerdings eine Stornopauschale – Kündigungsgebühr – ab. Wenn die Versicherungsgesellschaft eine solche Pauschale erhebt, finden Sie im Versicherungsvertrag eine entsprechende Passage. Diem Kündigungsgebühr vermindert die Summe, die Sie erhalten, wenn Sie Ihre Generali Lebensversicherung kündigen, weiter.
Generali Lebensversicherung nicht kündigen: Lassen Sie Alternativen prüfen!
Eine laufende Generali Lebensversicherung zu kündigen, führt in der Praxis fast immer zu einem erheblichen Verlust. Grund hierfür sind die Kosten, die schlichtweg zu hoch sind, um von den niedrigen Renditen der meisten Policen aufgefangen zu werden. Sie sollten daher grundsätzlich von der Kündigung Abstand nehmen und vorerst mögliche Alternativen ins Auge fassen. Denn diese können einen echten Mehrwert bieten.
Neben Beitragsfreistellung und Policenverkauf ist es vor allem der „ewige Widerruf“, der Ihnen eine deutlich über dem Rückkaufswert liegende Auszahlung bescheren kann. Lassen Sie sich hierfür bei einer erfahrenen Expertin oder einem erfahrenen Experten – bestenfalls einer Kanzlei für Versicherungsrecht – beraten!
Generali Lebensversicherung widerrufen – jetzt „ewiges Widerrufsrecht“ nutzen!
Wer eine laufende Generali Lebensversicherung kündigt, macht damit meist spürbare Verluste. Anders sieht es beim „ewigen Widerruf“ von Lebensversicherungen aus, denn hier muss der Versicherer neben den einbehaltenen Kosten auch alle Überschüsse und Zinsen an die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer auszahlen.
Hintergrund ist ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2014 (Az. IV ZR 76/11), nach dem unwirksame Widerrufsbelehrungen dazu führen, dass die Widerrufsfrist weder beginnt noch endet. Betroffen sind vor allem Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007. Machen Sie den „ewigen Widerruf“ geltend, profitieren Sie – gerade im Vergleich zur Kündigung – unter anderem von folgenden Vorteilen:
- Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Einbehalten darf der Versicherer nur soggenannte Risikoanteile, also Beitragsteile, welche zum Beispiel auf einen BU-Schutz entfallen
- Der Versicherer darf keine Kosten einbehalten. Er muss Abschluss- und Verwaltungsgebühren wieder auszahlen, ebenso eventuell bereits einbehaltene Stornopauschalen bei erfolgter Kündigung der Generali Lebensversicherung
- Der Widerruf wird sofort wirksam. Sie müssen keine langen Kündigungsfristen abwarten und kommen damit schneller an Ihrer Auszahlung
Wegen dieser Vorteile sollten Sie Ihre Generali Lebensversicherung nicht vorschnell kündigen. Lassen Sie zunächst den Widerruf prüfen und sichern Sie sich eine Auszahlung, die schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt. Es lohn sich!